Kabinett beschließt Klimaschutzprogramm 2026
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 25. März 2026 hat die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2026 vorgelegt und damit den gesetzlichen Auftrag nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz erfüllt. Das Programm dient zugleich als zentrale Nachsteuerung der bisherigen Klimapolitik und konkretisiert den Pfad zur Erreichung der nationalen Klimaziele bis 2030 sowie der Treibhausgasneutralität bis 2045.
Das Bundesverwaltungsgericht hat Anfang 2026 bestätigt, dass die bisherigen Klimaschutzprogramme nicht ausreichen, um die gesetzlichen Ziele – insbesondere das Minderungsziel von 65 Prozent bis 2030 – sicher zu erreichen, und eine Nachschärfung eingefordert (Az. BverwG 7 C 6.24). [mehr]









