Public-Viewing-Verordnung beschlossen

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Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 einer Regierungsverordnung zugstimmt, die befristete Ausnahmen vom Lärmschutz für das Public-Viewing während der kommenden Fußball-Weltmeisterschaft vorsieht (WM2026LärmSchV). Die Verordnung gilt bis zum 31.07.2026.

Vergleichbare Verordnungen gab es auch schon bei früheren Fußball-Welt- oder Europameisterschaften. Bei der kommenden Weltmeisterschaft kommt es jedoch aufgrund der Zeitverschiebung zwischen Deutschland und den Austragungsorten in USA, Kanada und Mexiko nochmals verstärkt zu Konflikten mit den eigentlich geltenden Lärmschutzstandards. Die Ausnahmeverordnung erweitert nun für einige Wochen den Spielraum der Kommunen, Public-Viewing-Veranstaltungen dennoch zuzulassen.

Die Verordnung betont dabei jedoch auch, dass bei der Festsetzung von Betriebszeiten für Anlagen für das Public-Viewing das Interesse der Bevölkerung an solchen Veranstaltungen mit dem Schutz der Nachbarschaft abzuwägen sind.

Weitere Informationen:

Die vollständige Verordnung finden Sie unter: www.bundesrat.de (Rubrik Service/Archiv/Drucksachen/ Drucksachennummer 173/26)

24.06.2026