Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer steigt auf 280 Prozent

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Wir kommen aufd einen vorherigen Beitrag zurück, in welchem wir zuletzt über die beabsichtigte Anhebung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer berichtet hatten. Am 11.06.2026 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht (BT-Drs. 21/6002) beschlossen; bereits in der Plenarsitzung am 12.06.2026 hat der Bundesrat den Änderungen zugestimmt. Mit diesem Beschluss steht nun auch die Anhebung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer von 200 auf 280 Prozent erstmals für den Erhebungszeitraum 2027 fest, die ein Bestandteil dieses Gesetzespakets ist. Hiervon werden in Sachsen-Anhalt zwei Gemeinden betroffen sein, die nunmehr ab 2027 ihren Hebesatz anheben müssen.

In einem Entschließungsantrag der Länder Hamburg, Bremen und Berlin (vgl. Plenarantrag-Nr. 0366-1-26 zur 1066. Sitzung des Bundesrates vom 12.06.26) wird es als sachgerecht bewertet, in einem geeigneten Gesetzgebungsverfahren zeitnah eine weitere Anhebung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer (§ 16 Absatz 4 Satz 2 GewStG) auf 300 Prozent umzusetzen, um zu einer noch besseren Abwehr rein steuermotivierter Unternehmensverlagerungen beizutragen und den hiermit verbundenen haushaltsschädigenden Wirkungen entgegenzuwirken. Ein Mindesthebesatz von 280 Prozent entfalte weiterhin einen starken Anreiz, Unternehmen in extreme Niedrigsteuergemeinden zu verlagern. Außerdem betreffe die Neuregelung nur eine überschaubare Anzahl von Gemeinden. Deshalb solle zeitnah in einem zweiten Schritt eine Anhebung des Mindesthebesatzes auf 300 Prozent in Betracht gezogen werden. Hierdurch würden (mindestens) 14 weitere Gemeinden von der Regelung erfasst. Hiervon wäre eine weitere Gemeinde in Sachsen-Anhalt betroffen.

Offen ist allerdings, ob und wann die Bundesregierung eine weitere Anhebung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer vorschlagen würde. Der aktuelle Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht die Anhebung auf 280 Prozent vor, die nun legislativ beschlossen wurde. Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene bewerten eine über die aktuelle Anhebung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer hinausgehende Anhebung als unangemessen und nicht zielführend und würden darin eine Aushöhlung des gemeindlichen Hebesatzrechtes und damit der kommunalen Finanzautonomie sehen.

30.07.2026