Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat zum Referentenentwurf eines Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes Stellung genommen. Neben dem bereits im Namen des Gesetzes enthaltenen Aspekt der Beschleunigung ist es das Ziel des Gesetzes, die Resilienz der Bundeswehr-Infrastruktur zu stärken und sie an die Erfordernisse der Landes- und Bündnisverteidigung anzupassen. Angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage ist eine leistungsfähige Bundeswehr von zentraler Bedeutung. Aus kommunaler Sicht kann eine nachhaltige Stärkung der Verteidigungsfähigkeit jedoch nur gelingen, wenn die Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden als unverzichtbare Partner frühzeitig eingebunden und ihre Entwicklungsinteressen angemessen berücksichtigt werden. Beschleunigte Verfahren dürfen deshalb nicht zulasten der kommunalen Selbstverwaltung, der Planungshoheit oder einer leistungsfähigen kommunalen Infrastruktur gehen.
Verteidigungsfähigkeit als gesamtstaatliche Aufgabe
Der DStGB macht in der Stellungnahme deutlich, dass eine funktionierende Landes- und Bündnisverteidigung nicht an den Grenzen militärischer Liegenschaften endet. Ebenso erforderlich ist eine leistungsfähige kommunale Infrastruktur. Straßen, Brücken, der öffentliche Personennahverkehr sowie Ver- und Entsorgungsnetze sind für militärische Mobilität ebenso unverzichtbar wie gut ausgestattete Feuerwehren und Hilfsorganisationen, die im Bevölkerungsschutz und in der zivil-militärischen Zusammenarbeit eine Schlüsselrolle übernehmen. Deshalb fordert der DStGB, Beschleunigungsinstrumente und ausreichende Finanzierungsgrundlagen auch für sicherheitsrelevante kommunale Infrastruktur und den örtlichen Brand- und Katastrophenschutz vorzusehen.
Kommunale Planungshoheit wahren
Der zusätzliche Flächenbedarf der Bundeswehr darf nicht dazu führen, dass kommunale Entwicklungsziele in den Hintergrund geraten. Bereits heute besteht in vielen Städten und Gemeinden eine erhebliche Konkurrenz um verfügbare Flächen – unter anderem für Wohnungsbau, wirtschaftliche Entwicklung, Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur, Bildungseinrichtungen sowie Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung. Um tragfähige Lösungen zu erreichen, ist daher eine frühzeitige und transparente Abstimmung mit den betroffenen Kommunen unverzichtbar.
Kritisch werden zudem die vorgesehenen kurzen Beteiligungsfristen bewertet. Die Beschleunigung von Verfahren darf nicht zulasten einer wirksamen kommunalen Beteiligung gehen. Den kommunalen Verwaltungen muss ausreichend Zeit verbleiben, die Auswirkungen geplanter Maßnahmen auf die örtliche Entwicklung sorgfältig zu prüfen und die kommunalpolitischen Gremien einzubinden. Die kommunale Selbstverwaltung ist kein Hemmnis, sondern eine wesentliche Voraussetzung für rechtssichere und akzeptierte Entscheidungen.
Frühzeitige Einbindung bei Flächen- und Infrastrukturmaßnahmen
Zu den einzelnen Regelungen des Gesetzentwurfs regt der DStGB unter anderem an, Zuständigkeitsänderungen bei Bauvorhaben frühzeitig mit den betroffenen Kommunen abzustimmen, um Auswirkungen auf kommunale Straßen, Leitungen und Genehmigungsverfahren rechtzeitig berücksichtigen zu können. Darüber hinaus wird gefordert, Schutzbereiche auf das notwendige Maß zu beschränken und regelmäßig zu überprüfen, da sie kommunale Entwicklungsmöglichkeiten langfristig erheblich einschränken können.
Auch bei der vorgesehenen vereinfachten Flächenbeschaffung für Zwecke der Bundeswehr müsse sichergestellt werden, dass die Standortkommunen frühzeitig informiert und beteiligt werden. Bundesflächen seien vielfach bereits Bestandteil kommunaler Planungen oder für Wohnungsbau, Gewerbeansiedlungen, Infrastruktur, Feuerwehrstandorte oder Maßnahmen des Klimaschutzes vorgesehen.
Naturschutz und kommunale Akzeptanz stärken
Im Bereich des Naturschutzrechts spricht sich der DStGB gegen die vorgesehene zentrale Verwendung von Ersatzgeldzahlungen durch den Bund aus. Stattdessen sollten diese Mittel grundsätzlich den betroffenen Kommunen zufließen, damit notwendige Ausgleichsmaßnahmen ortsnah umgesetzt werden können. Dies stärke nicht nur den Naturschutz vor Ort, sondern auch die Akzeptanz entsprechender Infrastrukturmaßnahmen in der Bevölkerung.
Insgesamt unterstützt der DStGB das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren für verteidigungsrelevante Infrastruktur zu beschleunigen. Gleichzeitig müsse jedoch sichergestellt werden, dass kommunale Belange angemessen berücksichtigt, die kommunale Planungshoheit gewahrt und die Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden als unverzichtbare Partner einer leistungsfähigen Sicherheits- und Verteidigungsarchitektur frühzeitig in die Verfahren eingebunden werden.









