Reform des europäischen Vergaberechts

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Wenige Wochen vor der erwarteten Vorlage des Legislativvorschlags der Europäischen Kommission zur Reform des europäischen Vergaberechts intensivieren sich die Gespräche zwischen den europäischen Institutionen, den Gebietskörperschaften und den Wirtschaftsakteuren. Bei einem parlamentarischen Frühstück, das am 09.06.2026 auf Initiative des Europaabgeordneten René Repasi organisiert wurde, konnten sich mehrere Vertreter europäischer Gebietskörperschaften mit der Europäischen Kommission über die Grundzüge des künftigen Textes austauschen.

Nach Angaben von Henning Ehrenstein, einem Vertreter der Europäischen Kommission, soll der Vorschlag noch vor der Sommerpause vorgelegt werden. Auch wenn sich die Kommission noch nicht offiziell zur gewählten Rechtsform geäußert hat, lassen die Gespräche vermuten, dass sie einer in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltenden europäischen Verordnung den Vorzug geben könnte. Eine Option, die jedoch Vorbehalte hervorruft, die von den deutschen Kommunalverbänden geteilt werden, welche die Verabschiedung einer Richtlinie bevorzugen würden, um im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip einen Spielraum für nationale Anpassungen zu bewahren.

Vereinfachung und Digitalisierung im Mittelpunkt der Reform

Die künftige Reform scheint sich um zwei Hauptschwerpunkte zu drehen: die Vereinfachung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge und deren Beschleunigung. Die Kommission erkennt die Notwendigkeit an, den Gebietskörperschaften mehr Flexibilität zu gewähren, damit sie effizienter auf die Bedürfnisse der Bürger und die lokalen Herausforderungen reagieren können. In diesem Zusammenhang könnten mehrere derzeit verstreute Rechtsinstrumente in einem einheitlichen Rahmen zusammengefasst werden. Diese Vereinfachung würde auch eine verstärkte Digitalisierung der Verfahren beinhalten, insbesondere durch die Einrichtung einer gemeinsamen europäischen Plattform zur Zentralisierung aller Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Diese Ausrichtung entspricht einer langjährigen Forderung der Kommunalen Verbände. Diese plädieren für einen pragmatischeren, übersichtlicheren und besser an die operativen Gegebenheiten der lokalen Behörden angepassten Rechtsrahmen, da diese die wichtigsten öffentlichen Auftraggeber in Europa darstellen.

Beibehaltung strategischer Kriterien, jedoch in angemessenem Umfang

Die Diskussionen bestätigten zudem, dass strategische Kriterien, insbesondere soziale und ökologische, weiterhin in der künftigen europäischen Gesetzgebung enthalten sein sollten. Die Kommission spricht von der Suche nach einem Gleichgewicht zwischen den Nachhaltigkeitszielen und der Notwendigkeit, die Effizienz der Verfahren zu wahren. Die Gebietskörperschaften weisen jedoch darauf hin, dass Umwelt-, Sozial- oder Innovationsanforderungen bereits weitgehend in das öffentliche Beschaffungswesen auf nationaler und lokaler Ebene integriert sind. Sie sind der Ansicht, dass diese Kriterien freiwillig bleiben und an die territorialen Gegebenheiten angepasst sein sollten, anstatt zu einheitlichen Verpflichtungen zu werden, die allen öffentlichen Auftraggebern in Europa auferlegt werden.

Ein gezieltes „Buy European“ für strategische Sektoren

Was die Stärkung der strategischen Autonomie Europas betrifft, scheint die Kommission einen gezielten Ansatz zu bevorzugen. Das Prinzip „Buy European“ würde nur in bestimmten als kritisch eingestuften Sektoren angewendet, wie beispielsweise bei lebenswichtigen Arzneimitteln oder den vom AI Act erfassten Technologien.

Diese Ausrichtung deckt sich mit den von den lokalen Gebietskörperschaften und öffentlichen Unternehmen geäußerten Bedenken. Zwar unterstützen sie das Ziel, die industrielle Widerstandsfähigkeit Europas zu stärken, warnen jedoch vor pauschalen Verpflichtungen, die die Kosten für das öffentliche Beschaffungswesen erhöhen, den Wettbewerb einschränken und lokale Investitionen bremsen könnten. Sie plädieren für einfache Mechanismen, die auf europaweit harmonisierten Systemen basieren und Ausnahmen vorsehen, wenn das europäische Angebot unzureichend ist.

Anhaltende Fragen zur öffentlichen Zusammenarbeit

Mehrere für die Kommunen wesentliche Themen bleiben jedoch offen. Die Kommission hat sich insbesondere sehr zurückhaltend zur Zukunft der Vorschriften für „In-House“-Leistungen und die interkommunale Zusammenarbeit geäußert. Für die lokalen Gebietskörperschaften stellen diese Mechanismen jedoch unverzichtbare Instrumente dar, um effiziente öffentliche Dienstleistungen zu gewährleisten, insbesondere in ländlichen Gebieten oder wenn mehrere öffentliche Stellen gemeinsame Ziele verfolgen. Die repräsentativen Verbände fordern daher eine Lockerung der aktuellen Vorschriften, um die Rechtssicherheit bei Kooperationen zwischen öffentlichen Akteuren zu stärken.

In Erwartung der offiziellen Veröffentlichung des Vorschlags setzen die Vertreter der Gebietskörperschaften ihre Überwachungs- und Koordinierungsarbeit fort. In den kommenden Wochen sind weitere Gespräche geplant. Im Vorfeld der Vorlage des Textes erwarten die Gebietskörperschaften eine Reform, die den Verwaltungsaufwand wirklich verringert, ihre Handlungsfähigkeit stärkt und die Grundsätze der Subsidiarität und der lokalen Selbstverwaltung wahrt, die den Kern des europäischen Projekts bilden.

Weitere Informationen:

Vor dem Hintergrund der Konsultation der EU-Kommission zur Evaluierung der EU-Vergaberichtlinien hatten die deutschen und österreichischen kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bereits im März 2025 Stellung genommen.

Die Stellungnahme der Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission (Kommissar Sejourné) zur Reform der europäischen Vergaberichtlinien ist im Anlagenteil der Oktoberausgabe der KNSA 2025 nachlesbar (KNSA-Beitrag Nr. 327/2025 vom 04.11.2025).

05.08.2026