Bundestag beschließt Halterhaftung für E-Scooter

E-Scooter Elektrokleinstfahrzeuge

Der Bundestag hat ein Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr beschlossen, mit dem Geschädigte künftig leichter Schadensersatzansprüche geltend machen können. Kern der Neuregelung ist die Einführung einer Halterhaftung für Elektrokleinstfahrzeuge. Zudem gelten künftig verschärfte Haftungsregeln für Fahrerinnen und Fahrer. So können bestehende Haftungslücken geschlossen und der Opferschutz verbessert werden.

Neue Haftungsregeln für E-Scooter

Der im Bundestag am 09.07.2026 angenommene Gesetzesentwurf (siehe KNSA-Beitrag Nr.144/2026 vom 28.04.2026) sieht künftig für Elektrokleinstfahrzeuge eine Gefährdungshaftung des Halters vor, wie sie bereits für andere Kraftfahrzeuge besteht. Vor allem Betreiber von E-Scooter-Sharing-Systemen werden dadurch stärker in die Verantwortung genommen. Zudem haften Fahrerinnen und Fahrer künftig grundsätzlich für vermutetes Verschulden, sofern sie sich nicht entlasten können. Ziel ist es, Geschädigten die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu erleichtern, da insbesondere bei Mietfahrzeugen Fahrer häufig nicht ermittelt werden können. Dem Gesetzentwurf muss der Bundesrat noch zustimmen, womit am 25.09.2026 gerechnet wird.

Aktuelle Unfallzahlen zu E-Scootern verdeutlichen Handlungsbedarf

Die Zahl der E-Scooter und der damit verbundenen Unfälle ist seit Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Jahr 2019 deutlich gestiegen. Im Jahr 2025 registrierte die Polizei bundesweit 16.496 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden, was einem Anstieg von 38,1 Prozent gegenüber 2024 (11.944 Unfälle) entspricht. Dabei kamen 38 Menschen ums Leben, 1.895 wurden schwer und 16.184 leicht verletzt. Damit setzt sich der Anstieg der Unfallzahlen fort. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts vom 16.06.2026 waren im Jahr 2025 2.200 der verunglückten E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer oder unerlaubt Mitfahrenden jünger als 15 Jahre. Vier von ihnen kamen ums Leben, 211 wurden schwer verletzt. Vor diesem Hintergrund fordert u. a. der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, das Mindestalter für die Nutzung von E-Scootern von 14 auf 15 Jahre anzuheben.

Anmerkung:

Der Gesetzentwurf zur Halterhaftung wird ausdrücklich begrüßt. Somit wird nun eine bestehende Haftungslücke geschlossen, die insbesondere bei falsch abgestellten E-Scootern aus Sharing-Systemen immer wieder zu erheblichen Problemen für Geschädigte und Kommunen geführt hat. Gerade vor dem Hintergrund der weiter steigenden Zahl von E-Scootern und der zunehmenden Beteiligung dieser Fahrzeuge am Unfallgeschehen stellt die Neuregelung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Opferschutzes und zur rechtlichen Klarstellung dar. Ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung gefährlicher Situationen liegt weiterhin in der Etablierung fester Abstellstationen sowie in einer konsequenten Heranziehung der Fahrerinnen und Fahrer bzw. der Leihanbieter bei Fehlverhalten.

21.09.2026