OVG Sachsen-Anhalt bestätigt Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse bei Bindung an die AfD LSA

justizia gesetze urteil

Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt hat am 07.08.2026 in drei Beschlüssen (3 L 44/25; 3 L 45/25; 3 L 51/25) Anträge auf Zulassung der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Magdeburg abgelehnt. Damit steht rechtskräftig fest, dass die jeweiligen Kläger als Mitglieder bzw. Unterstützer des Landesverbandes der Partei Alternative für Deutschland Sachsen-Anhalt (AfD LSA) nicht die für den Waffenbesitz erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzen. [mehr]

24.09.2026