Info-Kommunal

Pressedienst des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt

Datum: 07.05.1999

Info Nr.: 051

Sportstättennutzung – Städte- und Gemeindebund:

Breitensport hat erste Priorität

Neuregelung stellt Normalität her – Gesprächangebot blieb unbeantwortet

Magdeburg.- Vor Panikmache in Sachen "Sportstätten" hat der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt am Freitag in Magdeburg gewarnt. "Der Breitensport ist und bleibt zentrale Aufgabe der Kommunalen Vereinsförderung," stellte der stellvertretende Landesgeschäftsführer Jürgen Leindecker noch einmal klar. "Keine Kommune will hier die Sportler finanziell belasten. Bei der Aufhebung der Verordnung geht es allein darum, die Verantwortung für Anlagen und Ausstattung klarzustellen."

Im übrigen, so Leindecker, handele es sich bei der Aufhebung der Verordnung nur um eine rechtliche Klarstellung. Das Kommunalabgabengesetz gebe den Gemeinden schon seit 1991 die Möglichkeit, für die Benutzung gemeindlicher Einrichtungen Entgelte zu erheben. Die Kommunen hätten die Verantwortung für ihre Einrichtungen und ihnen stehe das Recht zu, über Art und Weise der Nutzung der Einrichtungen zu entscheiden. Die Ballenstedter Gerichtsentscheidung sei schlicht "falsch", denn sie verkenne die nach 1990 entstandene kommunalrechtlichen Grundlagen für das Handeln der Kommunen.

Schließlich, so der Städte- und Gemeindebund, sei es Aufgabe der Kommunen, für Instandhaltung und Unterhaltung ihrer Einrichtungen zu sorgen. Dies erfordere auch die Entscheidungskompetenz über die Frage, wer zu den beachtlichen Kosten einen Beitrag leiste. "Dabei geht es nicht um den allgemeinen Breitensport, wohl aber darum, daß derjenige, der mit Veranstaltungen selbst Einnahmen erzielt, einen Beitrag zur Unterhaltung der Anlagen leistet," betonte Leindecker.

Verwundert zeigte sich Leindecker über die "Panikmache" des Landessportbundes. In vielen Kommunen sei es üblich, daß Nutzungsgebühren den betroffenen Vereinen als Sportförderung sofort wieder zuflössen. Das müsse schließlich auch der Landessportbund wissen, dem der Städte- und Gemeindebund bereits im Juli 1998 ein Gespräch angeboten habe, um das Problem zu lösen. Leider habe der Sportbund erst gar nicht auf den Brief des Städte- und Gemeindebundes reagiert.