Touristische Angebote und Infrastrukturen – Erhebung von Gästebeiträgen

Josepskreuz Stolberg Denkmal

In den verschiedenen Regionen unseres Bundeslandes gibt es sehr unterschiedliche und vielfältige touristische Angebote. Dies hat das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten zum Anlass genommen, die Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt nochmals über die Möglichkeit der (teilweisen) Refinanzierung der Schaffung und Sicherstellung einer hohen Qualität des touristischen Angebotes sowie der touristischen Infrastruktur mittels Erhebung eines Gästebeitrages nach § 9 KAG LSA zu informieren. Im Schreiben vom 24.04.2024 zeigt das Ministerium die hohe Bedeutung des Tourismus als Wirtschaftssektor in unserem Land auf. Es wird hervorgehoben, dass dafür die Schaffung und Sicherstellung einer hohen Qualität des touristischen Angebotes sowie der touristischen Infrastruktur in den Regionen des Landes notwendig ist und verweist auf eine im Jahr 2019 umgesetzte Änderung des § 9 KAG LSA. Seither können nicht nur die Kur- und Erholungsorte, sondern alle Städte und Gemeinden einen Beitrag zur Refinanzierung ihrer Aufwendungen für den Tourismus erheben. Um Kenntnisnahme des Schreibens wird gebeten.

In dem Zusammenhang ist an die Veröffentlichung unseres Satzungsmusters über die Erhebung eines Gästebeitrages (alternativ: einer Kurtaxe) einschließlich Erläuterungen zu erinnern (E-Mail-Rundschreiben vom 30.03.2023). Diese Dokumente sind auch in unserem Internetangebot unter:

www.kommunales-sachsen-anhalt.de
(SGSA Mitgliederservice/Mitgliederinformationen/Arbeitshilfen/Finanzen)

„Satzungen und Verordnungen“, „Gästebeitragssatzung/Tagssatzung“ zum Download bereitgestellt.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass dieses Satzungsmuster lediglich eine Anwendungshilfe darstellt. Im Hinblick auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten wäre zu prüfen, ob die Regelungen so, wie im Satzungsmuster vorgeschlagen, in eine Ortssatzung übernommen werden können.

29.05.2024