Umsetzung der Istanbul-Konvention für die kommunale Praxis;
Handreichung des Deutschen Städtetages
Deutschland ist dem „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (sogenannte Istanbul-Konvention) 2017 beigetreten. Das Übereinkommen soll dazu beitragen, Frauen das grundlegende Menschenrecht auf ein gewaltfreies Leben zu gewährleisten.
Das Präsidium des Deutschen Städtetages (DST) hat im Januar 2020 jede Form von Gewalt gegen Frauen verurteilt und begrüßt, dass die Bundesrepublik Deutschland die sog. Istanbul-Konvention ratifiziert hat. Gleichzeitig hat es die Bereitschaft der Städte bekräftigt, sich auch weiterhin der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu stellen, Gewalt gegen Frauen und Kinder zu bekämpfen. Besonderer Fokus muss dabei auf der Gewaltprävention liegen.
Der DST hat die Thematik aufbereitet und Best-Practice-Beispiele zur Umsetzung der Istanbul-Konvention aus seinen Mitgliedstädten zusammengestellt und die Ergebnisse der Umfrage in einer Handreichung aufbereitet.
Der Leitfaden zeigt, dass sich die Städte bereits seit Jahren durch vielfältiges Engagement vor Ort im Kampf gegen Gewalt an Frauen engagieren und mit zahlreichen Projekten und Maßnahmen Vorgaben der Istanbul-Konvention umsetzen. Deutlich wird aber auch, dass weitergehende Anstrengungen notwendig sind. Mit Blick auf das nach wie vor vorhandene Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt in unserer Gesellschaft muss es perspektivisch darum gehen, getroffene Maßnahmen auf ihre Effektivität hin zu überprüfen und den Umsetzungsprozess weiter zu optimieren.
Die Handreichung ist online unter https://www.kommunales-sachsen-anhalt.de/ (Mitgliederservice/Themengebiet/Soziales) abrufbar.