Vorbereitungen auf Krisenlagen und Blackout gerade in den Kommunen notwendig
Der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat vor einigen Wochen vor möglichen regionalen Stromausfällen gewarnt. Diese Situation ist nicht der teilweise Blackout mit einem flächendeckenden, dauernden Stromausfall, sondern lediglich der Hinweis, dass bei Energieknappheit zur Stabilisierung des Netzes vorübergehend regional und zeitlich begrenzt die Stromversorgung abgeschaltet und begrenzt werden muss. Da es sich um einen gesteuerten Vorgang handelt, spricht man auch von einem sogenannten „Brownout“. Zusätzlich können größere Störungen Kritischer Infrastruktur durch Cyberangriffe und eine grundsätzliche Energienotlage eintreten.
Unsere moderne, digitale Gesellschaft mit dem hohen westlichen Lebens- und Technikstandard wird durch einen Stromausfall bereits nach kurzer Zeit ins Straucheln kommen. Auch wenn ein solcher Stromausfall nur kurzzeitig sein sollte, so sind z. B. wegen der ausgefallenen Infrastruktur keine Notrufe über die üblichen Kommunikationswege mehr möglich.
Das BBK hat vor diesem Hintergrund eine Neuausrichtung und Modernisierung des zivilen Katastrophenschutzes angemahnt. Notwendig wäre hier ein Pakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen zur nachhaltigen Verbesserung des Katastrophenschutzes und der Einstellung auf neue Gefahrensituationen. Bis dieser gemeinsame Pakt erarbeitet und umgesetzt wird, bleiben die bisherigen Strukturen in der Verantwortung.
Aber auch das Krisenbewusstsein der Gesellschaft muss erheblich gestärkt werden. Die Bürger sowie Betreiber kritischer Infrastrukturen sind mitverantwortlich für ihre eigene Vorsorge. Der Schutz kritischer Infrastruktur rückt daher stärker in den Focus. Die Bundesregierung hat dazu Eckpunkte für ein KRITIS-Dachgesetz vorgelegt, diese Anlage ist dem Beitrag beigefügt.
Gerade in den Kommunen hat der Bevölkerungsschutz eine herausragende Bedeutung. Unabhängig davon, um welche Art von Krise oder Katastrophe es sich handelt, die Menschen wenden sich zunächst an die kleinste Verwaltungseinheit, ihre Gemeinde, ihre Stadt. Darauf müssen die Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden vorbereitet sein und ihre bestehenden Fähigkeiten überprüfen und erweitern.
Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat bereits einen Vorbereitungsstab eingerichtet, in dem alle Ressorts vertreten sind. Es soll eine Bündelung und engere Zusammenarbeit der jeweiligen Vorbereitungen in den einzelnen Ministerien erfolgen. So können klare Zuständigkeiten, eine reibungslose Zusammenarbeit und die Kommunikation festgelegt und geprobt werden.
Insbesondere auf der kommunalen Ebene (Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden, Zweckverbände) ist daher eine entsprechende Vorbereitung auf diese Situationen zwingend notwendig. Die Zuständigkeiten sind in § 2 KatSG LSA klar geregelt, im Katastrophenfall ist der jeweilige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt zuständig. Ein Katastrophenfall ist nach § 1 Abs. 2 KatSG LSA ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung einer Vielzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt werden und zu dessen Abwehr oder Eindämmung der koordinierte Einsatz der verfügbaren Kräfte und Mittel unter einer gemeinsamen Gesamtleitung erforderlich ist.
Bei Gefahrenlagen unterhalb des Katastrophenfalls ist die jeweilige Stadt, Gemeinde, Verbandsgemeinde verantwortlich.
Sollte jedoch eines der oben beschriebenen Szenarien eintreten, wird eine Zuständigkeits- und Definitionsdiskussion nicht mehr möglich sein. Dann müssen alle – Land, Landkreise und Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Zweckverbände – handeln. Darauf müssen die Kommunen alle vorbereitet sein. Bei einem Blackout oder Brownout ist es zwingend, eine Zusammenarbeit mit allen Behörden anzustreben und einen kleinen „Fahrplan“ zu haben, wie vor Ort mit den Menschen umgegangen werden soll, die Fragen haben, die nicht wissen, wohin sie sich wenden können, die Angst haben. Es sind Prioritäten festzulegen, welche Strukturen über ein Notstromaggregat aufrechterhalten werden, ggf. sind Notstromaggregate anzuschaffen.
Das BBK hat dazu einige Empfehlungen auf seiner Internetseite zur Warnung und Vorsorge veröffentlicht: https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/warnung-vorsorge_node.html
Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat sich sehr intensiv mit den Themen rund um die Energiekrise beschäftigt und übersichtlich auf der Internetseite dargestellt: https://www.dstgb.de/themen/energiekrise/
Weiterhin gibt es einen Leitfaden von Herbert Saurugg und Hermann Kogler aus Wien „Meine Gemeinde auf einen Blackout vorbereiten“, der für die Bundesrepublik Deutschland in einer ergänzten Fassung vorliegt (überarbeitet von Stadtverwaltungsoberrat Ass. iur. Jens Vogler, Stadt Burg), dieser steht unter
www.kommunales-sachsen-anhalt.de
(SGSA/Mitgliederservice/Mitgliederinformationen/Arbeitshilfen/
Recht, Sicherheit & Ordnung/Sonstige Arbeitshilfen)
zum Download bereit.
Dieser Leitfaden beschäftigt sich konkret mit der Frage, wie sich eine Gemeinde auf ein solches Szenario vorbereiten kann, bzw. welche Fragen sich Verantwortliche im Bereich der Behörden, Infrastrukturbetreiber und Einsatzorganisationen stellen sollten. Jede Gemeinde hat unterschiedliche Herausforderungen zu bewältigen bzw. Ressourcen zur Verfügung. Daher ist eine individuelle Auseinandersetzung unverzichtbar. Viele Abhängigkeiten bzw. Problemstellungen werden sich erst in einem gemeinsamen Diskussionsprozess zeigen. Damit erreicht man gleichzeitig auch die erforderliche Sensibilisierung, um im Anlassfall besser reagieren zu können. Eine reine Informationsverbreitung reicht bei weitem nicht aus.