Anhebung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer

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Am 13. April 2026 befasste sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages in Umsetzung des Koalitionsvertrages im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem „Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften“ (BT-Drs. 21/4550 u. w.). Von kommunaler Relevanz war vor allem die vorgeschlagene Anhebung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer von derzeit 200 Prozent auf 280 Prozent zur Bekämpfung sogenannter Gewerbesteueroasen. Folgend eine Karte der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zu den Gewerbesteuerhebesätze in den Gemeinden im Jahr 2024: [mehr]

04.06.2026