Bundesregierung beschließt Aktionsprogramm zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie
Das Bundeskabinett hat am 3. Juni 2026 das Aktionsprogramm zur Nationalen Kreislaufstrategie (NWKS) beschlossen. Hierin sind zwölf zentrale Maßnahmen aufgeführt, welche die Bundesregierung bis Ende 2027 vorantreiben möchte, um die deutsche Wirtschaft mittelfristig im Bereich der Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Die NWKS wurde Ende 2024 von der Bundesregierung beschlossen. Die zentralen Ziele der Strategie sind die Senkung des Verbrauchs von Primärrohstoffen, geschlossene Stoffkreisläufe, die Stärkung der Unabhängigkeit von Rohstoffimporten sowie die Abfallvermeidung. Das nun vorgestellte Aktionsprogramm enthält zwölf konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie.
Zentrale Elemente des Aktionsprogramms sind:
- Umsetzungsplattform für Innovation und neue Projekte: Unternehmen, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft sollen auf der Umsetzungsplattform Partner für neue Projekte finden, Wertschöpfungsketten und privates Kapital mobilisieren. So können neue Wertschöpfungsketten für das Recycling von Batterien oder Bahnschienen entstehen. Die Plattform soll im Herbst 2026 ihre Arbeit aufnehmen.
- Förderung von Investitionen und Innovationen: Ein neues Förderprogramm „Zukunft Kreislaufwirtschaft“ bietet ab Ende 2026 Unterstützung für innovative Produktionsverfahren, die Wiedergewinnung kritischer Rohstoffe und digitale Anwendungen. Dadurch sollen Umwelt- und Industriepolitik verzahnt und die Potenziale der Kreislaufwirtschaft z. B. bei innovativen Recyclinganlagen und Start-Up-Unternehmen mit zirkulären Geschäftsmodellen gefördert werden.
- Öffentliche Beschaffung: Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung werden das jährliche Auftragsvolumen für Recyclingprodukte kontinuierlich steigern. Damit das gelingt, will die Bundesregierung zeitnah bestehende regulatorische Hemmnisse abbauen, Verfahren vereinfachen und vereinheitlichen.
- Digitalisierungsinitiative: Über eine neue Initiative sollen unter anderem digitale Produktpässe, neue Datenräume und KI-Anwendungen vorangetrieben werden.
- Weiterentwicklung Kreislaufwirtschaftsrecht: Teil des Aktionsprogramms sind auch rechtliche Verbesserungen, wie z. B. ein neues nationales Textilgesetz sowie das angestrebte Verbot von elektronischen Einweg-Zigaretten, die Novellen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des Verpackungsrechts und der Ersatzbaustoffverordnung. Deutschland bringt sich zudem maßgeblich in die Verhandlungen um ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz auf EU-Ebene sowie das UN-Plastikabkommen ein.
Anmerkung:
Die Zielsetzung der NKWS und des vorgestellten Aktionsprogramms geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft, die zur Abfallvermeidung beiträgt, ist auch für die Kommunen und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger von großer Bedeutung.
Weitere Informationen
Das Aktionsprogramm finden Sie unter: www.bundesumweltministerium.de in der Rubrik Service / Downloads / Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie.
Das Onlineangebot zur NKWS finden Sie hier: www.kreislaufwirtschaft-deutschland.de