Landkreise in Mitteldeutschland fordern von Bund und Ländern „eine Agenda 2035“
Präsidenten der Landkreistage aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Landkreis Leipzig

Treffen der Präsidenten der Landkreistage Mitteldeutschlands

Pressemitteilung

Auf Einladung von Landrat Henry Graichen, Präsident des Sächsischen Landkreistages, fand am 22. September 2026 ein Spitzentreffen zwischen den mitteldeutschen Landkreistagen im Landkreis Leipzig statt. An diesem nahmen Götz Ulrich, Landrat des Burgenlandkreises und Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt und Christian Herrgott, Landrat des Saale-Orla-Kreises und Präsident des Thüringischen Landkreistages, sowie die Geschäftsführer der drei Landkreistage teil.

Im Zentrum der Gespräche stand die schwierige Finanzlage der Landkreise in Deutschland. Auch in den Landkreisen in Mitteldeutschland sind die Haushalte überaus angespannt. Ursache sind insbesondere hohe Sozialausgaben in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Sozialhilfe und bei den Kosten der Unterkunft im Bürgergeld.

Gegenstand des mitteldeutschen Austausches, der in regelmäßigen Abständen stattfindet, waren verschiedene gemeinsame Themen wie z.B. die Umsetzung des Infrastruktur-Sondervermögens, eine nachhaltige Finanzierung des ÖPNV sowie Investitionen in den Bereichen IT und Digitalisierung. Darüber hinaus wurden spezifisch ostdeutsche Bedarfe mit Blick auf den in besonderem Maße unter den aktuellen wirtschaftlichen und geopolitischen Bedingungen leidendenden Wirtschaftsstandort Ost sowie der Umgang mit den demografischen Herausforderungen in Ostdeutschland erörtert.

Landrat Götz Ulrich: „Die Landkreise sind Stabilitätsanker und verlässliche Partner der Menschen vor Ort. Landräte und Kreistage sind unmittelbar demokratisch legitimiert und daher keine nachgeordnete politische Ebene einer Landesregierung. In Zeiten herausfordernder Entscheidungsfindung in den mitteldeutschen Landtagen und Landesregierungen kommt es umso mehr auf eine funktionsfähige kommunale Ebene an. Wir fordern daher von Bund und Ländern eine verfassungsgemäße Finanzausstattung nach dem Grundsatz ‚Wer bestellt, bezahlt‘ sowie eine umfassende Staatsreform im Sinne einer „Agenda 2035“. Ziel muss es sein, die Kommunalfinanzen, aber auch die Staatsfinanzen insgesamt, wieder auf solide Füße zu stellen. Wir erwarten, dass Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat die erforderlichen Reformen mit Blick auf unsere sozialen Sicherungssysteme, die Gesundheitsversorgung und Pflege und auch alle sozialstaatlichen Leistungen zügig und kraftvoll angehen. Das Gleiche gilt für das Thema bezahlbare Energieversorgung, ohne die gerade die industrieintensiven mitteldeutschen Länder keine tragfähige wirtschaftliche Grundlage erhalten können.“

Landrat Henry Graichen: „Die Landkreise stehen zu ihrer Verantwortung – sie tragen die Aufgaben, die die Menschen im Alltag unmittelbar betreffen: von der Kinder- und Jugendhilfe über die Eingliederungshilfe bis zum Rettungsdienst, zum ÖPNV und zu Schulen und Straßen. Diese Verantwortung können wir aber nur tragen, wenn die Finanzierung dauerhaft gesichert ist. Derzeit erleben wir das Gegenteil: Die Sozialausgaben wachsen schneller als jede Einnahmebasis, die Investitionsspielräume schwinden. Damit gerät die kommunale Selbstverwaltung an ihre Grenzen – und damit ein Stück Demokratie vor Ort. Wir brauchen deshalb dringend eine Aufgabenkritik: Der Bund und die Länder müssen entscheiden, welche Standards und Leistungsansprüche künftig noch finanzierbar sind, statt immer neue Aufgaben ohne vollständigen Kostenausgleich auf die Kreise zu verlagern. Und wir müssen die Digitalisierung endlich als gemeinsame Aufgabe organisieren: mit nachnutzbaren Lösungen, verbindlichen Standards und einer verlässlichen Finanzierung des Betriebs, nicht nur der Projekte.“

Landrat Christian Herrgott: „Auch in Thüringen stehen die Landkreise finanziell mit dem Rücken an der Wand. Grund dafür sind die jedes Jahr massiv steigenden Sozialausgaben. Faktisch besteht keine Möglichkeit, diesen Ausgabenanstieg zu begrenzen, da die Landkreise durch bundesrechtliche Vorgaben verpflichtet sind, die Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege zu erbringen. Über die Kreisumlagen müssen diese überbordenden Finanzierungslasten an die kreisangehörigen Gemeinden weitergegeben werden. Damit wird der gesamte ländliche Raum in finanzielle Mithaftung genommen und die kommunale Daseinsvorsorge vor Ort gerät immer stärker unter Druck!

In Thüringen gab es zwar einen engen Schulterschluss mit der Landesregierung aus CDU, SPD und Thüringen.Gerecht beim Haushalt 2026/2027, um die Landkreise finanziell zu entlasten und Investitionen anzustoßen. Um die finanzielle Handlungsfähigkeit aller Kommunen nicht nur in Thüringen zukünftig sicherzustellen, muss der Sozialstaat grundlegend reformiert werden. Die vom Bund vorgegebenen sozialen Standards bei der Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege müssen auf den Prüfstand gestellt und auf die Menschen, die tatsächlich die Hilfe des Staates benötigen, begrenzt werden. Insbesondere im Interesse dieser Menschen muss der Sozialstaat bezahlbar bleiben! Die Landkreise, nicht nur in Mitteldeutschland, können nicht die finanziellen Ausfallbürgen eines überbordenden Sozialstaates sein. So wurde vom Bund beispielsweise auch beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ein falscher Weg eingeschlagen. Die Haushalte der Landkreise geraten dadurch im Krankenhausbereich und im Rettungsdienst noch mehr unter Druck.“

Vor diesem Hintergrund soll eine Intensivierung der Zusammenarbeit der Landkreise in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen dazu beitragen, der kommunalen Selbstverwaltung in Mitteldeutschland eine stärkere Stimme Richtung Bund zu verleihen, damit die vor uns liegenden Herausforderungen angegangen und gelöst werden können.

V. i. S. d. P.:

Landkreistag Sachsen-Anhalt, Albrechtstraße 7, 39104 Magdeburg
Geschäftsführerin Prof. Dr. Berger, Telefon: 0391/5653110 u. 01511/4438482

Sächsischer Landkreistag Käthe-Kollwitz-Ufer 88, 01309 Dresden
Stellvertretende Geschäftsführerin Frau Veronika Müller, Telefon: 0351/3180128

Thüringischer Landkreistag, Richard-Breslau-Str. 13, 99094 Erfurt
Geschäftsführer Thomas Budde, Telefon: 0361/220640

23.09.2026