Neuaufstellung des Landschaftsprogramms Sachsen-Anhalt
Nach mehr als 30 Jahren haben sich die natürlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen deutlich verändert. Aufgrund des umfassenden Aktualisierungsbedarfs wurde das Landschaftsprogramm grundlegend neu aufgestellt. Sachsen-Anhalt verfügt mit der Neuaufstellung des Landschaftsprogramms erstmals seit 1994 wieder über eine aktuelle, landesweite Grundlage für den Schutz und die Entwicklung von Natur und Landschaft.
Das Landschaftsprogramm ist gemäß § 9 ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 5 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine fachliche, nicht rechtsverbindliche Naturschutzkonzeption und das oberste Planungsinstrument des Naturschutzes im Land. Es erfasst und bewertet den Zustand von Natur und Landschaft und leitet daraus landesweite und regionale prioritäre Ziele, Handlungsbedarfe und Maßnahmen ab. Betrachtet werden unter anderem die Schutzgüter Boden, Wasser, biologische Vielfalt, Klima und Luft sowie Landschaftsbild und Kulturlandschaften. Die Ergebnisse werden sowohl textlich als auch in Karten dargestellt.
Das Landschaftsprogramm ist Teil des übergeordneten Planungssystems des Landes. Seine Ziele und Erfordernisse sind bei räumlichen Abwägungsentscheidungen zu berücksichtigen. Über andere Planungen, beispielsweise den Landesentwicklungsplan, können Inhalte des Landschaftsprogramms in verbindliche Festlegungen einfließen. Gleichzeitig sollen die landesweiten Ziele auf regionaler und kommunaler Ebene konkretisiert werden, während Erkenntnisse aus diesen Ebenen in die übergeordnete Planung zurückfließen können.
Die Neuaufstellung berücksichtigt sowohl die Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte – etwa den Rückgang von Arten und Lebensräumen, die Intensivierung der Landnutzung und die zunehmende Flächeninanspruchnahme – als auch neue Herausforderungen wie den Klimawandel und den Umbau der Energieinfrastruktur. Darüber hinaus wurden neue rechtliche Anforderungen, unter anderem aus der FFH-Richtlinie und der EU-Wiederherstellungsverordnung, einbezogen.
Damit liegt eine moderne fachliche Grundlage vor, die Naturschutz, Planung und nachhaltige Entwicklung in Sachsen-Anhalt zusammenführt und Orientierung für die weitere Planung auf Landes- sowie regionaler und kommunaler Ebene bietet.
Im Konsultationsprozess hatten wir angeregt, die Neuaufstellung zu nutzen und die Förderung von Landschaftsplänen und Landschaftsrahmenplänen wieder aufzugreifen.
Unter den folgenden Links können Sie Einsicht in die Unterlagen und weitere Informationen erhalten:
Landschaftsprogramm
https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/naturschutz/page/landschaftsprogramm
https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/landschaftsplanung/landschaftsprogramm